VoIP-Anbieter müssen Kontrollmöglichkeiten installieren
Alle Anbieter von Internet-Telefonie sind jetzt auch offiziell dazu verpflichtet, bis zum Ende des Jahres technische Vorkehrungen zu treffen, um Verbindungsdaten bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden ermitteln und weitergeben zu können. Durch Veröffentlichung einer entsprechenden Regelung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) wird diese Vorgabe nun verbindlich, obwohl im Zusammenhang mit der Überwachung von VoIP-Telefonaten noch zahlreiche offene Fragen existieren.
So beschränkt sich die neue Überwachung vor allem auf die
Verbindungsdaten, ein Abhören der Gesprächsinhalte selbst lässt sich
nicht so einfach realisieren, da die Verbindungen bei der
Internet-Telefonie ja nicht auf feststehenden Leitungen erfolgen,
sondern über verschiedene Netzabschnitte laufen können. Zudem bieten
einige VoIP-Lösungen, wie etwa das populäre Skype (http://www.skype.com)
auch eine Option zur Verschlüsselung der Inhalte an. Die neue Regelung
zur Einrichtung von Überwachungs-Schnittstellen bedeutet allerdings nur
eine technische Änderung, denn bereits bisher haben die VoIP-Provider
Strafverfolgern auf Anfrage entsprechende Auskünfte zur Nutzung von
VoIP-Rufnummern gegeben.
Quelle: http://www.haufe.de