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VoIP-Anbieter müssen Kontrollmöglichkeiten installieren

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Anbieter von Internet-Telefonie müssen Schnittstellen zur Übermittlung von Verbindungsdaten einrichten.

Alle Anbieter von Internet-Telefonie sind jetzt auch offiziell dazu verpflichtet, bis zum Ende des Jahres technische Vorkehrungen zu treffen, um Verbindungsdaten bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden ermitteln und weitergeben zu können. Durch Veröffentlichung einer entsprechenden Regelung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) wird diese Vorgabe nun verbindlich, obwohl im Zusammenhang mit der Überwachung von VoIP-Telefonaten noch zahlreiche offene Fragen existieren.

So beschränkt sich die neue Überwachung vor allem auf die Verbindungsdaten, ein Abhören der Gesprächsinhalte selbst lässt sich nicht so einfach realisieren, da die Verbindungen bei der Internet-Telefonie ja nicht auf feststehenden Leitungen erfolgen, sondern über verschiedene Netzabschnitte laufen können. Zudem bieten einige VoIP-Lösungen, wie etwa das populäre Skype (http://www.skype.com) auch eine Option zur Verschlüsselung der Inhalte an. Die neue Regelung zur Einrichtung von Überwachungs-Schnittstellen bedeutet allerdings nur eine technische Änderung, denn bereits bisher haben die VoIP-Provider Strafverfolgern auf Anfrage entsprechende Auskünfte zur Nutzung von VoIP-Rufnummern gegeben.

Quelle: http://www.haufe.de

Erstellt von: stefan
Zuletzt verändert: 2005-09-08 04:33 PM
 

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